§ 1 Geltungsbereich
(1)Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Verwenders – nachstehend „Agentur" genannt – und ihren Kunden für Webdesign und Marketingdienstleistungen.
(2)Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3)Die Angebote der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen der Agentur ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4)Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
(5)Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden, z.B. in individuellen Angeboten der Agentur an den Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1)Der verbindliche Umfang der seitens der Agentur geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2)Die Agentur erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Webdesign, Online-Marketing, E-Commerce-Beratung, Vertrieb, Unternehmensführung und -aufbau einschließlich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3)Die Agentur kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(4)Die Agentur schuldet nur die vorgenannten Tätigkeiten als Dienstleistung während der Vertragslaufzeit. Die Agentur ist nicht für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen (Reichweite, Likes, Clicks, Conversions, Bewerbungen, Neukunden, Ranking usw.), verantwortlich, sondern die Dienstleistung der Agentur ermöglicht nur, solche Ziele zu erreichen.
(5)Wir bieten keine Rechtsberatungen an, insbesondere nicht zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und zum Medienrecht. Im Bedarfsfalle sind Sie gehalten, sich externen Rechtsrat einzuholen. Auch nehmen wir keine Schutzrechtsanmeldungen für Sie vor.
(6)Sind zwischen Agentur und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, dass die Agentur an der Leistungserbringung verhindert ist.
(7)Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt oder in Briefing- bzw. Besprechungsprotokollen festgehalten sind. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag der völligen Auftragsklarheit und, falls technische Unterlagen, Informationen oder Sonstiges vom Kunden bereitzustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang bei der Agentur.
(8)Modifikationen, die den Vertragsinhalt ändern und/oder das geplante Budget überschreiten, werden in Briefing- und Besprechungsprotokollen festgehalten und an den Kunden übermittelt. Wenn kein Einverständnis besteht, hat der Kunde binnen 3 Werktagen zu widersprechen.
(9)Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht von der Agentur getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt die Agentur nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
§ 3 Vertragsschluss
(1)Allgemein angebotene Dienstleistungen der Agentur stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, der Agentur ein verbindliches Angebot zu machen.
(2)Der Vertrag zwischen der Agentur und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden. Der Kunde willigt ein, dass die Agentur das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
(3)Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch die Agentur zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein von der Agentur bereitgestelltes Kundenportal übersendet.
(4)Für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB gilt: Wenn die Agentur ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben übersendet, gilt das Schweigen des Kunden als Annahme im Sinne des § 362 HGB, wenn er hierauf nicht unverzüglich antwortet.
§ 4 Vergütung
(1)Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot der Agentur angegeben und verbindlich.
(2)Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3)Die Agentur kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(4)Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung, Rechnung
(1)Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2)Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Agentur.
(3)Bei Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Frist kommt der Kunde automatisch in Verzug. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu erheben.
(4)Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
(5)Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung ist der Kunde verpflichtet, der Agentur Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zu leisten.
(6)Liegen besondere Gründe vor (z. B. Insolvenzbekanntmachung, verzögerte Zahlungen in der Vergangenheit) ist die Agentur berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1)Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch die Agentur dafür, dass der Agentur alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
(2)Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt.
(3)Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan. Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat.
(4)Die Nichteinhaltung vereinbarter Termine ist dann unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten durch den Kunden beruht.
(5)Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses ist der Kunde selbst verantwortlich.
(6)Die Zugangsdaten für eine von der Agentur bereitgestellte digitale Plattform sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugeben ist untersagt.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1)Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2)Der Agentur steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu.
§ 8 Abnahme und Beanstandungen, Lieferung
Sofern ein durch die Agentur erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt folgendes:
(1)Nach Mitteilung der Fertigstellung des Werks ist der Kunde innerhalb von 7 Werktagen zur Abnahme verpflichtet. Beanstandungen sind binnen dieser Frist der Agentur gegenüber in Textform zu erklären und detailliert auszuführen. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn die Abnahme nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert wird.
(2)Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, tritt an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.
(3)Die Agentur ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile des Gesamtwerks zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen.
(4)Das fertiggestellte und abgenommene Werk wird dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung online zur Verfügung gestellt.
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1)Die Agentur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2)Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Agentur soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen (Kardinalpflichten). Die Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3)Die Agentur haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste.
(4)Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5)Es wird klargestellt, dass die Agentur außerhalb der vorstehenden Regelungen keinen Einfluss auf Entscheidungen und Handlungen von Werbeplattformen (Social Media Plattformen) hat und daher keine Haftung für diese übernimmt.
(6)Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für Schadsoftware wird unbeschadet des Abs. 1 ausgeschlossen.
(7)Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Verletzen Agenturleistungen die Rechte Dritter, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben des Kunden beruhen, haftet der Kunde im Innenverhältnis allein und stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen frei.
(8)Jede Hin- oder Rücksendung von Unterlagen zu oder vom Kunden erfolgt auf dessen Kosten und Gefahr.
§ 10 Laufzeit, Kündigung
(1)Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2)Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
(3)Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(4)Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um drei Monate, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber einem Monat, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Textform.
(5)Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Agentur kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen, wenn der Kunde:
- im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist.
- trotz Abmahnung wiederholt gegen eine Vertragspflicht verstößt.
§ 11 Urheberrecht, Umfang der Nutzungsrechte bzw. Lizenzen
(1)Alle von der Agentur erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse sind geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte der Agentur an den Arbeitsergebnissen an.
(2)Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung.
(3)Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(4)Die Agentur räumt die Nutzungsrechte an den gelieferten Materialien in dem in unseren Angeboten beschriebenen Umfang ein.
(5)Ist die Übertragung von Nutzungsrechten nicht ausdrücklich geregelt worden, vereinbaren die Parteien als Auffangregelung räumlich und zeitlich unbegrenzte, nicht-ausschließliche, einfache Nutzungsrechte ab vollständigem Vergütungseingang.
(6)Die Nutzungsrechtsübertragung gilt auch für mit dem Kunden im Konzern verbundene Unternehmen.
(7)Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bedarf die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte der Einwilligung der Agentur.
(8)Nutzungsrechte werden ausschließlich an den abgenommenen finalen Werkversionen eingeräumt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Codes (sog. offene Daten) herauszugeben.
(9)Der Kunde verpflichtet sich, den Umfang der Nutzung der Lizenzen offen zu legen und die Agentur über jede neue Nutzung der erstellten Werke zu informieren.
(10)Die Agentur hat grundsätzlich das Recht als Urheber genannt zu werden, es sei denn es ist ausdrücklich abweichend vereinbart.
(11)Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen.
§ 12 Gewährleistung bei Werken
(1)Sofern ein durch die Agentur erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Bei Mängeln im Sinne des § 633 BGB ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung berechtigt.
(2)Verlangt der Kunde Nacherfüllung, erfolgt diese nach Wahl der Agentur durch Beseitigung des Mangels oder die Neuerstellung mangelfreier Werke.
(3)Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme.
(4)Als Beschaffenheitsangaben gelten nicht: Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in allgemeinen öffentlichen Äußerungen. Die Agentur ist in der Gestaltung hinsichtlich der künstlerischen Umsetzung frei.
(5)Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde Änderungen an den von uns erbrachten Werken vorgenommen hat oder von Dritten hat vornehmen lassen.
§ 13 Unterlagen des Kunden
(1)Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen.
(2)Der Kunde gewährleistet, dass der Agentur überlassenes Material frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(3)Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Agentur auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden erhalten hat.
(4)Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten.
(5)Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(6)Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 14 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1)Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2)Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des Kunden für gleiche oder ähnliche Produkte auch für andere Kunden tätig zu werden.
(3)Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, geheim zu halten.
(4)Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur erhaltenen Unterlagen, insbesondere Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestaltungen, auch nach Ablauf des Vertrages vertraulich zu behandeln.
(5)Sofern der Kunde an Besprechungen oder Videokonferenzen mit der Agentur teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren.
(6)Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
(7)Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Die Agentur behält sich vor, jede rechtswidrige oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
(8)Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Sofern und soweit die Agentur Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
§ 15 Rechte Dritter und Rechtsverletzungen
(1)Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen.
(2)Die Agentur verpflichtet sich, Material frei von Rechten Dritter bzw. mit ausreichenden Nutzungsrechten im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zu liefern.
(3)Die Agentur haftet nicht für gesetzliche Ansprüche Dritter auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Kunde auf erstes Auffordern frei.
§ 16 Elektronische Kommunikation
(1)Die Kommunikation zwischen der Agentur und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen.
(2)Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 17 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1)Vertragssprache ist deutsch.
(2)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verträge, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz der Agentur.
(3)Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Agentur.
(4)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: März 2024